Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von amiando durch Veranstalter

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von amiando durch Veranstalter. Bitte beachten Sie auch unsere umfangreichen Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre - wir legen größten Wert auf den Schutz der persönlichen Daten.

Präambel

Mit der Anmeldung als Veranstalter bei der amiando AG ("amiando") akzeptieren Sie ("Veranstalter") – zusätzlich zu den bereits bei der Erstanmeldung bei amiando akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Anmelde AGB“) – die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von amiando durch Veranstalter ("AGB"). amiando stellt unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domains ("amiando-Websites") ein internetbasiertes System und Dienste von amiando Dritten ("Nutzer") zur Verfügung.
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und amiando, unabhängig davon, auf welcher der amiando-Websites sich der Veranstalter registriert oder einloggt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.

1. Gegenstand

1.1. amiando bietet Veranstaltern internetbasierte Lösung, um Veranstaltungen, Events und Treffen zu organisieren, über die amiando-Websites Eintrittskarten für eine Veranstaltung des Veranstalter („Tickets“) an Käufer („Ticketkäufer“) zu verkaufen und über amiando abrechnen zu lassen. Im Einzelnen erbringt amiando für den Veranstalter folgende Leistungen (jeweils „amiando-Service“):

  • Bereitstellung einer internetbasierten Software auf den amiando-Websites zur Organisation von Veranstaltungen und zur Vermittlung von Tickets an die Ticketkäufer. Der Veranstalter hat mithilfe der amiando-Websites die Möglichkeit eine eigene Website für seine Veranstaltung zu erstellen („Eventseite“) und auf dieser Tickets online zum Verkauf anzubieten. Ticketkäufer können die gewünschten Tickets direkt auf der Eventseite auswählen und kaufen.
  • Betrieb einer Hotline für Veranstalter zu allen Fragen der Nutzung der amiando-Websites durch den Veranstalter, werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr unter der jeweils aktuellen Nummer der amiando Support-Hotline
  • Erstellung von Zwischenberichten über die Menge und Höhe der Ticketumsätze
  • Versand von Tickets in Abhängigkeit von der vom Veranstalter festgelegten Ticket- und Versandarten
  • Abrechnung der Veranstaltungen und Einzug der mit dem Verkauf der Tickets jeweils erzielten Erlöse inkl. aller den Ticketkäufern von dem Veranstalter in Rechnung gestellten Zusatzgebühren
  • Soweit erforderlich, die Rückabwicklung von Ticketkäufen

1.2. Die vertragliche Bindung in Bezug auf die Veranstaltung und dem Verkauf der Tickets kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande. amiando handelt insoweit ausschließlich nur als gewerblicher Vertreter und handelt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Es ist Pflicht des Veranstalters, Ticketkäufer auf ein eventuell bestehendes Widerrufs- bzw. Rückgaberecht hinzuweisen und entsprechend ordnungsgemäß zu belehren.

1.3. Der Veranstalter beauftragt und bevollmächtigt amiando hiermit, für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages als Vertreter im Namen und für die Rechnung des Veranstalters der Öffentlichkeit die Tickets für die Veranstaltung, die der Veranstalter über die amiando-Websites organisiert, plant oder in sonstiger Weise darbietet, den Kauf von Tickets zu dieser Veranstaltung über die amiando-Websites zu vermitteln, den Zahlungsverkehr mit den Ticketkäufern bzw. deren jeweiligen Kreditsinstituten abzuwickeln und die Tickets an die Ticketkäufer zu versenden.

1.4. Der Veranstalter kann wählen, ob die Tickets den Ticketkäufern zugesandt, am Veranstaltungsort hinterlegt und / oder elektronisch ausgestellt oder ob Ticketkäufern entsprechende Wahlmöglichkeiten eingeräumt werden sollen. Sofern Tickets am Veranstaltungsort hinterlegt werden, kann der Veranstalter darüber hinaus wählen, ob die Tickets am Veranstaltungsort beim Veranstalter bezahlt und/ oder über amiando abgerechnet werden.

2. Ticketpreise und Entgelte

2.1. Der Veranstalter bestimmt den Grundpreis für die Tickets nach freiem Ermessen. Der Grundpreis steht dem Veranstalter zu soweit sich aus anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt. Der Veranstalter kann bei der Preisgestaltung für die Tickets festlegen, ob dem Ticketkäufer zusätzliche Gebühren auf den Grundpreis (Ticketinggebühr für die Abrechung der Ticketkäufe, Versandgebühr für den Versand der Tickets und/oder Vermittlungsgebühr) berechnet werden.

2.2. amiando erhält von dem Veranstalter für jedes Ticket, das über die amiando-Websites an Ticketkäufer vermittelt wird, ein Entgelt („Vermittlungsentgelt“) nach der zum Vertragsabschluss gültigen und auf den amiando-Websites veröffentlichten Entgeltliste („Engeltliste“).

2.3. amiando erhält zusätzlich von dem Veranstalter für die Abrechnung der Zahlungen für Tickets nach Ziffer 4 sowie für die Nutzung der amiando-Websites durch den Veranstalter ein Entgelt („Ticketingentgelt“) nach der Entgeltliste. Die Höhe des Ticketingentgelts richtet sich nach der vom Veranstalter ausgewählten Zahlungsmöglichkeiten im Sinne der Ziffer 4.1. oder Ziffer 4.4.. Das Ticketingentgelt ist auch zu zahlen, wenn die Tickets am Veranstaltungsort hinterlegt und bezahlt werden.

2.4. Soweit ein Versand der Tickets vom Ticketkäufer gewählt wurde, erhält amiando von dem Veranstalter für den Versand von Tickets auf dem Postweg ein Entgelt („Versandentgelt“). Die Höhe des Versandentgelts wird von amiando abhängig von dem jeweiligen Versandweg bestimmt und richtet sich nach der Entgeltliste.

2.5. Bei der Rückabwicklung von vermittelten Ticketkäufen erhält amiando vom Veranstalter ein Entgelt nach der Entgeltliste.

2.6. Gelangt eine Veranstaltung aus Gründen, die nicht amiando zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so wird für jedes bereits über amiando verkaufte Ticket das an amiando zu entrichtende Entgelt nach Ziffern 2.2., 2.3. oder ggf. 2.4. fällig.

2.7. Soweit nicht anders angegeben, beinhalten die zuvor genannten Entgelte die jeweils derzeit gültige und anfallende Mehrwertsteuer. amiando behält sich das Recht vor, die Entgelte etwaigen Erhöhungen der jeweils geltenden Mehrwertsteuer anzupassen.

3. Änderungen der Veranstaltung

Wird eine Veranstaltung, für die Tickets noch über amiando vertrieben werden bzw. wurden oder schon verkauft sind, abgesagt oder hinsichtlich Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort oder im Hinblick auf andere wesentliche Faktoren geändert, teilt der Veranstalter unverzüglich nach Kenntniserlangung amiando die entsprechende Veranstaltungsänderung schriftlich mit.

4. Abrechnung

4.1. Der Veranstalter kann auswählen, welche von amiando angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (Kreditkarte, Lastschriftverfahren, Vorauskasse, Rechnung) den Ticketkäufern zur Verfügung gestellt werden sollen, um die Erlöse durch amiando einzuziehen. Entsprechend dieser Auswahl des Veranstalters übernimmt amiando den Einzug der Zahlungen der Ticketkäufer für die Tickets und verwaltet das insoweit eingezogene Geld auf einem separaten Konto. Der Veranstalter räumt amiando insoweit eine entsprechende Vollmacht ein.

4.2. amiando überweist das gemäß Ziffer 4.1. eingezogene Geld unter Abzug des an amiando nach Ziffer 2. zu zahlenden Entgelts 14 Tage nach Durchführung der Veranstaltung zum nächstmöglichen Montag. Die Überweisung der weiterzuleitenden Beträge erfolgt auf eine auf den Namen des Veranstalters lautende, inländische (Land in dem die Veranstaltung stattfindet) Bankverbindung. amiando behält sich das Recht vor bei wiederkehrende Veranstaltungen auch vorher Gelder auszuzahlen.

4.3. Dem Veranstalter ist bewusst, dass bei bestimmten Zahlungsarten (Lastschrift oder Kreditkarte) das Risiko einer Rückbuchung durch den Ticketkäufer besteht und dass allein der Veranstalter dieses Risiko zu tragen hat. Rückbuchungen, die nach bereits erfolgter Auszahlung gemäß Ziffer 4.2. an den Veranstalter erfolgt, werden dem Veranstalter zuzüglich einer Rückbuchungsgebühr gemäß Entgeltliste in Rechnung gestellt.

4.4. Der Veranstalter kann alternativ zu den unter Ziffer 4.1. angebotenen Zahlungsmöglichkeiten die Zahlungen der Ticketkäufer für Tickets direkt über ein eigenes PayPal Konto des Veranstalters erfolgen lassen. Dabei besteht die Möglichkeit, dass amiando über eine Schnittstelle die einzelnen Zahlungseingänge der Ticketkäufer bei PayPal registriert und bei Zahlungseingang die bezahlten Tickets an die jeweiligen Ticketkäufer übersendet. amiando stellt bei der direkten Zahlung des Ticketkaufpreises im Sinne dieser Ziffer 4.4. dem Veranstalter die nach Ziffer 2 zu zahlenden Entgelte 14 Tage nach dem ursprünglich festgelegten Termin der Veranstaltung in Rechnung.

4.5. Der Veranstalter ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von amiando gestellten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach der Abrechnung geltend zu machen. Anderenfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.

5. Rückabwicklung

5.1. Wird die Veranstaltung abgesagt oder wird bzw. werden Tickets aufgrund einer sonstigen Veranstaltungsänderung vom Ticketkäufer berechtigterweise zurückgegeben, beauftragt der Veranstalter amiando die für diese Veranstaltung von dem Ticketkäufer für den Erwerb seiner bzw. seines Tickets bereits gezahlten Gelder inklusive aller Gebühren im Sinne der Ziffer 2.1. an den Ticketkäufer innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen. Der Veranstalter bevollmächtigt amiando insoweit, die von Ticketkäufern jeweils erhaltenden Gelder für die Tickets an diese im Namen und auf Rechnung des Veranstalters wieder zurückzuzahlen.

5.2. Für die Abwicklung der Rückerstattung gemäß Ziffer 5.1. hat der Veranstalter ein zusätzliches Stornoentgelt pro Ticket gemäß der Entgeltliste an amiando zu zahlen. Nach der erfolgten Abwicklung erhält der Veranstalter eine Abrechnung über die zu zahlenden Gebühren, spätestens jedoch 1 Jahr nach dem ursprünglich festgelegten Termin der Veranstaltung amiando ist zu Zwischenabrechnungen berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Etwaige innerhalb eines Jahres seit dem ursprünglich festgelegten Termin der Veranstaltung von Ticketkäufern nicht angeforderte Erstattungsbeträge kehrt amiando an den Veranstalter aus.

5.3. amiando verpflichtet sich, namens und im Auftrag des Veranstalters die Rückabwicklung bei Widerruf eines Ticketkaufes für die über die amiando-Websites getätigten Ticketkäufe durchzuführen, wenn

  • (i) amiando dazu gesetzlich verpflichtet ist; oder
  • (ii) die Rückbuchungsquote von Kreditkarten- oder Lastschriftzahlungen für diese Veranstaltung überdurchschnittlich hoch ist, in jedem Fall ab einer Rückbuchungsquote von 2%.

Der Veranstalter bevollmächtigt amiando insoweit, die von Ticketkäufern jeweils erhaltenden Gelder für die Tickets an diese im Namen und auf Rechnung des Veranstalters wieder zurückzuzahlen. Für die Abwicklung der Rückerstattung gemäß Ziffer 5.3. hat der Veranstalter ein zusätzliches Stornoentgelt pro Ticket gemäß der Entgeltliste an amiando zu zahlen. Nach der erfolgten Abwicklung erhält der Veranstalter eine Abrechnung über die zu zahlenden Gebühren, spätestens jedoch 1 Jahr nach dem ursprünglich festgelegten Termin der Veranstaltung.

5.4. Die Bestimmungen in den Ziffern 5.1. bis 5.3. gelten nicht, wenn die Bezahlung der Tickets über ein PayPal Konto des Veranstalters erfolgte (Ziffer 4.4.).

6. Betrugs- / Missbrauchsschutz

6.1. Die amiando-Websites verfügen über ein umfangreiches Sicherheitssystem, dass Veranstalter insbesondere bei Ticketkäufen mittels Kreditkarten vor Rückbuchungen ihrer Erlöse schützt. Aufgrund des Betrugsschutzsystems ist es möglich, dass Zahlungen in Ausnahmefällen durch dritte Kreditkartenakzeptanzanbieter nicht akzeptiert werden.

6.2. Besteht der Verdacht, dass die amiando-Websites durch den Veranstalter missbräuchlich genutzt werden, behält sich amiando das Recht vor, die Ticketverkaufsfunktion über die amiando-Websites zu deaktivieren und den Ticketverkauf zu unterbinden. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn

  • (i) im Vorfeld der Veranstaltung bekannt wird, dass die Veranstaltung nicht oder nicht so wie gegenüber den Ticketkäufern verlautbart stattfinden soll; oder
  • (ii) gesetzeswidrige oder sittenwidrige Veranstaltungen durchgeführt werden sollen; oder
  • (iii) die Rückbuchungsquote für diese Veranstaltung überdurchschnittlich hoch ist in jedem Fall ab einer Rückbuchungsquote von 2%.

6.3. Besteht der Verdacht, dass die amiando-Websites durch den Veranstalter missbräuchlich genutzt werden, behält sich amiando das Recht vor, nach dem gegenüber den Ticketkäufern verlautbarten Veranstaltungstermin die Auszahlung gemäß Ziffer 4.2. auch nach Ablauf von 14 Tagen um weitere 60 Tage („Prüfungsfrist“) zu verzögern. Innerhalb dieser Prüfungsfrist wird amiando prüfen, ob eine missbräuchliche Nutzung der amiando-Websites und / oder der amiando-Services vorliegt. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht insbesondere, wenn

  • (i) bekannt wird, dass die Veranstaltung nicht oder nicht so wie gegenüber den Ticketkäufern verlautbart stattgefunden hat; oder
  • (ii) gesetzeswidrige oder sittenwidrige Veranstaltungen durchgeführt worden sind; oder
  • (iii) (iii) die Rückbuchungsquote für diese Veranstaltung überdurchschnittlich hoch ist bzw. war, in jedem Fall ab einer Rückbuchungsquote von 2%.

Kann der Verdacht auch nach weiteren 14 Tagen nicht ausgeräumt werden, behält sich amiando das Recht vor, eine Rückabwicklung gemäß Ziffer 5. vorzunehmen und den Ticketkäufern die Gelder für die jeweiligen Tickets zurückzuzahlen.

7. Haftung von amiando /Gewährleistung

7.1. amiando haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von amiando, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von amiando beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von amiando garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

7.2. amiando haftet unbeschränkt für Schäden, die durch amiando oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

7.3. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet amiando außer in den Fällen der Ziffer 7.1. und der Ziffer 7.4. der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

7.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.5. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen amiando beträgt ein Jahr außer in den Fällen der Ziffern 7.1., 7.2. oder 7.4..

7.6. Die Verjährungsfrist für sonstige Mängelansprüche beträgt ein Jahr.

8. Zusicherung des Veranstalters

Der Veranstalter sichert amiando zu, dass (i) keine Vereinbarung oder sonstige Absprache zwischen dem Veranstalter und einem Veranstaltungsort, oder dem Träger oder Betreiber eines Veranstaltungsortes, oder einem Dritten besteht, welche den Veranstalter daran hindert oder ihn darin beschränkt, die amiando-Services nach Maßgabe dieser AGB zu beziehen, (ii) der Veranstalter zum Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt ist, einschließlich der Befugnis, amiando nach Maßgabe dieser AGB mit der Vermittlung von Ticketverkäufen für die Veranstaltungen zu beauftragen.

9. Pflichten des Veranstalters

9.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, amiando unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit oder der fehlerhaften Funktion der amiando-Websites zu informieren.

9.2. Der Veranstalter verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der amiando-Services nicht gegen deutsche Gesetze zu verstoßen oder Rechte Dritter zu verletzen. Der Veranstalter ist insbesondere verpflichtet, wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschützende Vorschriften einzuhalten sowie das geistige Eigentum Dritter zu beachten. Wenn ein Dritter gegen amiando und/oder Angestellte von amiando Ansprüche im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Nutzung der amiando-Services durch den Veranstalter, für die Anbieter nicht verantwortlich ist, oder wegen eines sonstigen vertrags- oder rechtswidrigen Verhaltens des Veranstalters geltend macht, ist der Veranstalter verpflichtet, amiando und/oder den Angestellten von amiando von jeglicher Haftung freizustellen und ihnen auch die durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, zu ersetzen.

9.3. Der Veranstalter wird amiando unverzüglich jede Änderung seines Namens bzw. Firmierung, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform oder seiner Bankverbindung mitteilen. Die Anzeige hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

9.4. Dem Veranstalter ist es nicht erlaubt, die amiando-Services für rechtswidrige oder sittenwidrige Veranstaltungen zu nutzen. Unter sittenwidrig werden u.a. rechtsradikale, extremistische, pornografische oder gewalttätige Veranstaltungen verstanden.

10. Laufzeit

Darüber hinaus kann amiando diesen Vertrag über die Erbringung von amiando-Services aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn

  • (i) der Veranstalter gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, insbesondere Ziffern 8 oder 9, verstoßen hat, oder
  • (ii) über das Vermögen des Veranstalters Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, das Insolvenzverfahren durch ein zuständiges Gericht eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder
  • (iii) Umstände vorliegen, aufgrund derer amiando vernünftigerweise darauf schließen kann, dass der Veranstalter mangels liquider Mittel seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber amiando oder Dritten nicht mehr nachkommen kann, und der Veranstalter innerhalb von 30 Tagen nach Auforderung durch amiando zu amiandos vernünftiger Überzeugung das Gegenteil nachweist.

11. Schlussbestimmungen

11.1. amiando behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass dies für den Veranstalter nicht zumutbar ist. amiando wird den Veranstalter über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht dieser der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Veranstalter genehmigt. amiando wird den Veranstalter in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

11.2. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.

11.3. Aufrechnungen durch den Veranstalter sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Soweit eine Aufrechnung durch den Veranstalter unzulässig ist, gilt dies auch für etwaige Zurückbehaltungsrechte des Veranstalters.

11.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Veranstalter alle Erklärungen an amiando per E-Mail mit dem von jeder der amiando-Websites aus erreichbaren Kontaktformular abgeben oder diese per Fax oder Brief an amiando übermitteln. amiando kann Erklärungen gegenüber dem Veranstalter an die E-Mail-Adresse übermitteln, die der Veranstalter als aktuelle E-Mail-Adresse in seinem Nutzerkonto angegeben hat.

11.5. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.

11.6. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den Anmelde AGB gelten die AGB vorrangig.

11.7. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – München.

11.8. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.


Stand: 7. Dezember 2007